Verbotene Werbung für lizenzfreie Online-Glücksspiele

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Problem dabei ist, dass die letztgenannten Seiten über keinerlei Lizenzen verfügen, um in Deutschland Glücksspiele zu veranstalten. Deswegen forderte ein Interessenverband von Glücksspielunternehmen die Holdinggesellschaft des Fernsehsenders, welche für dessen Rechtsberatung zuständig war, dazu auf, die Werbespots zukünftig nicht mehr auszustrahlen. Daraufhin gab die Holdinggesellschaft nur eine veränderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ab.

So wirken sich die Vorgaben für die Werbung von Glücksspielinhalten aus

Glücksspielanbieter müssen für die Erlaubniserteilung umfangreiche Voraussetzungen erfüllen und diese konkret anhand von Konzepten darstellen, belegen und zur intensiven Prüfung vorlegen. Glücksspielanbieter sind verpflichtet, den Jugend- und Spielerschutz zu jeder Zeit sicherzustellen, die Spielenden zu verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten und der Entstehung von Glücksspielsucht vorzubeugen. Hierzu haben sie sogenannte Sozialkonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Darin ist darzulegen, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll. Die Sozialkonzepte sind differenziert auf die verschiedenen Glücksspielformen abzustimmen.

Anbieter spielen auf Zeit

Das Konzept wird durch die GGL überprüft und die Umsetzung kontrolliert. Zudem muss der Anbieter einen pädagogisch qualifizierten und geeigneten Sozialkonzept- und Spielerschutzbeauftragten benennen, der regelmäßig an Schulungen und Fortbildungen teilnehmen muss. Beim cas online casino mit startbonus ohne einzahlung Angebot mehrerer Spielformen über dieselbe Internetdomain muss grds. in einem selbstständigen, grafisch abgegrenzten Bereich angeboten werden. In einem Bereich darf nicht für einen anderen Bereich geworben werden.

Internet-Glücksspielwerbung: Zusammenarbeit mit anderen

Bei einem Bereichswechsel ist eine Wartezeit von einer Minute einzuhalten. Während dieser Wartezeit sind keine unentgeltlichen oder Demo-Spiele zulässig. Stattdessen sind Hinweise zu Suchtgefahren einzublenden, die Spielende vor Spielteilnahme in dem anderen Bereich bestätigen müssen. Die Einhaltung der Wartezeiten erfolgt durch die Aktivitätsdatei. Zudem dürfen erzielte Gewinne aus einem Bereich erst nach Ablauf einer Wartefrist von einer Stunde für Glücksspiele in anderen Bereichen genutzt werden. Anschließend folgte cas casino xxl eine Klage wegen Reklame für vier illegale Glücksspiele vor dem Landgericht. Ebenso wie das Oberlandesgericht Köln, gab es der Unterlassungsklage statt.

  • Prominente Testimonials unterliegen strengen Auflagen
  • Keine Darstellung von Glücksspiel als gesellschaftlicher Erfolgsfaktor
  • Werbung darf nicht den Eindruck besonderer Fachkenntnis vermitteln
  • Begrenzung der Häufigkeit von Werbespots in bestimmten Zeiträumen

In Deutschland waren entsprechende Glücksspiele bislang allerdings grundsätzlich verboten - lediglich Schleswig-Holstein erlaubte seinen Bürgern bis dato die Teilnahme. Bis zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages im vergangenen Sommer blieb das geltende Verbot damit bestehen.

BGH: Prüfungspflicht nur bei offenkundigen und groben Verstößen gegen Wettbewerbsrecht

Anbieter müssen gewährleisten, dass gesperrte Personen, nicht länger an ihrem Glücksspielangebot teilnehmen können. Online-Glücksspielanbieter müssen ein automatisiertes System zur Früherkennung von glücksspielgefährdeten Spielenden nachweisen. Es sind Maßnahmen festzulegen, die beim Erkennen von potenziell gefährdendem Spielverhalten ergriffen werden. Diese können abgestuft über Hinweise, direkte Ansprachen und Kontaktaufnahme bis hin zur Fremdsperre durch den Anbieter erfolgen. Der Anbieter kann dabei KI-Tools zur Früherkennung installieren.

Automatische Auszahlung von Gewinnen

Diese schlagen bei zuvor festgelegten Markern an und signalisieren dem Kundenservice des Anbieters einen Kunden, der zu seinem Spielverhalten und den Gefahren des Online-Glücksspiels ernsthaft angesprochen werden muss. Die GGL hat 2023 eigene Marker im Zusammenhang mit erhöhten Einzahlungslimits definiert - verbindliche, standardisierte Kriterien zur Früherkennung von problematischem Spielverhalten. Die Anbieter sind dazu verpflichtet, den Spielenden jederzeit folgende Informationen zur Verfügung zu stellen. Einsicht in die Spielhistorie: Einsätze, Gewinne, Verluste, Ein- und Auszahlungen Höhe der gesetzten Limits sowie Limitänderungen aus dem letzten Jahr Informationen über gesundheitliche Suchtrisiken und Gefahren müssen zu Verfügung gestellt werden, sodass Aufklärung über mögliche negative Auswirkungen des Glücksspiels und schwerwiegende Probleme gewährleistet wird. Informationen zu Unterstützung und Hilfe bei Glücksspielsucht wie Therapie- und Beratungsmöglichkeiten müssen zur Verfügung gestellt werden.

Zulässige Zahlungsmethoden

Der Anbieter muss Angaben über die Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeiten zur Verfügung stellen. Name und Anschrift des Erlaubnisinhabers, Handelsregisternummer u. ä. müssen auf der Webseite zu finden sein. Die Information, dass Minderjährige vom Spiel ausgeschlossen sind, muss gut sichtbar auf der Seite platziert werden. Ab jetzt gilt, dass Online-Casinos, Online-Poker und Online-Automatenspiel unter strengen Auflagen erlaubt sein sollen. Der Bundesgerichtshof dagegen hob dementsprechend die Entscheidung auf und verwies die Sache zu Teilen zurück.

Spielhallen und Sportwetten / Sozialkonzept

Die Anbieter müssen sich an folgende Spielerschutzmaßnahmen in Bezug auf Werbung halten: Zwischen 6 Uhr und 21 Uhr darf keine Werbung im Rundfunk und Internet für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele Sportwettenwerbung mit aktiven Sportlern und Funktionären ist verboten. In Sportstätten ist Werbung für Glücksspiele nur in Form der Dachmarkenwerbung auf Trikots und Banden sowie ähnlichen Werbemitteln erlaubt. Persönlich adressierte Werbung für Glücksspiele, an denen gesperrte Spieler nicht teilnehmen dürfen, darf nur bei Vorlage einer vorherigen Einwilligung des Empfängers zum Empfang von Werbung und zur Abfrage der Sperrdatei erfolgen. Unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung von Sportereignissen ist auf dem übertragenden Kanal Werbung für Sportwetten auf dieses Sportereignis nicht zulässig. Verboten ist zudem jegliche Werbung oder sonstige Verlinkung oder Verweisung auf Darlehen auf der Internetdomain des Glücksspielanbieters.

Was passiert bei fehlerhaften Angaben?

Der Anbieter muss Spielenden den Service anbieten, Beschwerden und Anregungen per Kontaktformular, E-Mail oder anderen Kontaktoptionen übermitteln zu können. Neben den allgemeinen rechtlichen Vorgaben in Bezug auf Spielerschutzmaßnahmen und Werbung für Glücksspiel, definiert der GlüStV 2021 für die verschiedenen Glücksspielarten, wie Virtuelles Automatenspiel, Online-Poker, Sportwetten, Lotterien usw. weitere spezifische Spieler- und Jugendschutzmaßnahmen. Sollten diese Spielerschutzmaßnahmen auf der Webseite von Online-Glücksspielen nicht korrekt umgesetzt sein, handelt es sich höchstwahrscheinlich um unerlaubtes Glücksspiel. Einen Überblick darüber, wie Sie dieses außerdem erkennen können und welche Konsequenzen das Spielen bei illegalen Glücksspielanbietern hat, finden Sie in unserem FAQ Bereich zu illegalem Glücksspiel.

Werbeinhalte: Das ist online erlaubt

Einen Selbsttest, um einschätzen zu können, wie riskant ihr Spielverhalten ist, finden Sie unter: Selbsttest Glücksspielsucht. Wenn jemand in Ihrem Umfeld oder Sie selbst unter pathologischem Spielen leidet bzw. mit glücksspielsuchtbezogenen Problemen zu tun haben und nach Unterstützung suchen, finden Sie ein umfangreiches Beratungs- und Hilfsangebot auf und Auch beim Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) finden Menschen mit Glücksspielproblemen Hilfsangebote zum Beispiel in Form einer kostenlose Suchthotline. Die Seite des BIÖG bietet Betroffenen, Angehörigen und Interessierten Informationen rund um das Thema Glücksspiel und Glücksspielsucht. Geeignete Anlaufstellen in Ihrer Region finden Sie zudem beim Suchthilfeverzeichnis der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen. Hinsichtlich § 3a UWG bejahte der BGH, ebenso wie es die Vorinstanzen taten, einen Verstoß. Begründet wurde dies durch den ersten Zivilsenat damit, dass der Fernsehsender mit der Ausstrahlung der Werbespots für die legalen ".de"-Glücksspielseiten immer auch die entsprechenden unerlaubten ".com"-Seiten mitbeworben hatte.

Instanz Aufgabenbereich Einfluss auf Werbung
GGL (Gemeinsame Glücksspielbehörde) Vergabe Lizenzen, Marktüberwachung Prüfung & Ahndung von Werbeverstößen
Landesmedienanstalten Aufsicht über Rundfunk & Telemedien Einhaltung von Sendezeitregeln & Jugendschutz
Deutscher Werberat Freiwillige Selbstkontrolle Rügen bei unsittlicher oder irreführender Werbung
Wettbewerbszentrale Verfolgung unlauteren Wettbewerbs Abmahnung bei rechtswidriger vergleichender Werbung

Die Nutzer gelangten über die Suchmaschine, vor allem aufgrund der Ähnlichkeit der Website-Namen sowie des ähnlichen Layouts der Werbeauftritte, auch auf die illegalen Internetseiten und gingen davon aus, an erlaubten Glücksspielen teilzunehmen.

Erlaubte Inhalte Verbotene Inhalte Rechtliche Grundlage
Nüchterne Produktinformation Glücksversprechen & Gewinngarantien § 5 GlüNeuRStV
Hinweis auf Spielerschutz Ansprache Minderjähriger § 6 GlüNeuRStV
Nennung der Lizenz (z.B. "Erlaubnis der GGL") Verharmlosung von Spielrisiken Staatsvertrag zum Glücksspielwesen

Neben den Veranstaltern von Glücksspielen müssen sich auch die Vermittler an die Werbevorgaben halten. Beispielweise handelt es sich um verbotene Werbung, wenn ein Fernsehsender Werbung für unlautere Glücksspiele wie Online-Casinospiele oder Werbung ausstrahlt, die in irgendeiner Form den Verlauf oder die Erfolgschancen von Glücksspielen unangemessen darstellt, oder Werbeaussagen macht, die eine falsche Gewinnvorstellung erzeugen oder die den Zufallscharakter von Glücksspielen nicht angemessen darstellen.

Spielart Typische Werbebotschaft Vermarkteter Nutzen Zielgruppe
Sportwetten Spannung & Fachwissen belohnen Unterhaltung, "Mitwissen" Sportbegeisterte, v.a. Männer
Online-Casino (Slots) Spaß & schnelle Unterhaltung Eskapismus, kurze Spieleinheit Breites Publikum, 21+
Poker Geschick & Strategie Herausforderung, Community Jüngere, kompetitive Spieler
Lotto & Keno Traum vom großen Glück Hoffnung, einfache Teilnahme Traditionelle, breite Altersgruppen

Außerdem gilt ein grundsätzliches Werbeverbot für bestimmte Werbeplattformen. Anders als das OLG Köln entschied der BGH jedoch, dass die beklagte Holdinggesellschaft des Fernsehsenders für den Verstoß gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 und § 3 Abs. 1, 3a UWG nicht haften muss. In der Tat obliege dem Fernsehsender hinsichtlich der Zulässigkeit ausgestrahlter Werbespots grundsätzlich eine wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht in Form einer Prüfungspflicht.

Konsequenzen für Spieler

Fernsehsender haften nur dann für fremde Werbespots, wenn diese grob und offenkundig einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellen. Vorab den Inhalt eines jeden Werbespots und die rechtliche Situation zu prüfen, sei Sendern nicht zuzumuten, so der BGH. Im Sommer fiel dieses Urteil hinsichtlich einer von einem Fernsehsender ausgestrahlten Glücksspiel-Werbung (BGH, Urteil vom 22.07.2021 - I ZR 194/20). Es handelte sich um einen Werbespot, der für Casino- und Automatenspiele auf den Internetseiten " " und „ warb und von einem privaten Sender im Fernsehen ausgestrahlt wurde. Ebenfalls existieren deutsche Angebote für Online-Spiele auf den Internetseiten " " " und " Auf diesen Seiten können Nutzer für eine Teilnahme an Casino- und Automatenspielen bezahlen. Allerdings nur im Falle von offenkundigen und groben Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht. Das Nachforschen in Form einer intensiven rechtlichen Kontrolle, ob Spielbetreiber gültige Lizenzen hätten oder nicht, sei – auch auf eine Abmahnung hin – nicht von dieser Prüfungspflicht umfasst, so der BGH zugunsten des Fernsehsenders.

  • Verbot irreführender Werbeversprechen wie "garantierter Gewinn"
  • Keine Darstellung von Glücksspiel als Lösung finanzieller Probleme
  • Verbot der Verharmlosung des Suchtpotenzials
  • Werbung muss den Unterhaltungscharakter klarstellen

Lexikon, zuletzt bearbeitet am: 02.05.2026 Jetzt kommentieren 1 Bewertung Historie des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland Urteil des EuGH vom 08.09.2010 Was ändert sich mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021?